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Geplante Auslobung von Leistungen

Geplante Auslobung von Leistungen

Geplante Auslobung von Leistungen zum Projekt „Weiterentwicklung Telepräsenzlernen“

Die Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster plant eine Weiterentwicklung des Vorhabens „Telepräsenzlernen im ländlichen Raum“ für die Region Elbe-Elster im Rahmen des Modellvorhabens „Land(auf)Schwung“. Dazu ist die Auslobung von verschiedenen Leistungen im Verfahren der Freihändigen Vergabe geplant. Diese umfasst die Technikanalyse der bereits installierten Systeme, die Projektsteuerung des Gesamtvorhabens sowie die Konzeption und Umsetzung eines Leitfadens für den Erfahrungs- und Wissenstransfer bzw. die Umsetzung von Medien-Projekttagen in ausgewählten Grundschulen der Modellregion. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Geschäftsstelle des LAG Elbe-Elster e.V., Grenzstraße 33, 03238 Finsterwalde, Tel. 03531 / 797089 (26.08.2016)

Neue Projekte für Förderung ausgewählt

Mit 26 neuen Vorhaben von Unternehmern, Kommunen und Vereinen geht die LAG Elbe-Elster in die dritte Antragsrunde im LEADER-Programm für den ländlichen Raum. Die durch den Vorstand am 01. Juli 2016 anhand der Auswahlkriterien positiv bewerteten Projekte binden und 4,4 Mio. Euro Fördermittel des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER). Außerdem kann ein Vorhaben des ländlichen Wegebaus über die GAK-Förderung von Bund und Land beantragt werden. Die Projektträger müssen ihren Antrag bis 15. August bei der Förderstelle einreichen. (04.07.2016)

Aufruf für kleine lokale Initiativen (KLI) 2017

Die LAG Elbe-Elster unterstützt auch im Jahr 2017 Projekte kleiner lokaler Initiativen im LEADER-Programm. Dazu ist die zweite Auswahlrunde gestartet. Anträge sind bis 30. September 2016 einzureichen.

Gefördert wird das Engagement von Akteuren vor Ort über investive Einzelprojekte. Die Vorhaben müssen dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen. Die Förderung kann max. 5.000,- Euro zu einem 80%-Fördersatz erfolgen. Eigenleistungen sind in barer oder unbarer Form nachzuweisen. Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Elbe-Elster.

Hier finden Sie den Aufruf KLI 2016, Projektblatt, Merkblatt, Auswahlkritierien undAnlage Kostenübersicht. (07.06.2016)

Neue Auswahlrunde unter LEADER gestartet

Die LAG Elbe-Elster hat die dritte Auswahlrunde für ländliche Vorhaben unter der Förderrichtlinie LEADER gestartet. Interessenten können bis 20. Mai 2016 eigene Projekte einreichen.

Diese Auswahlrunde richtet sich an Projekte, die ab Herbst 2016 umgesetzt werden sollen und die hierfür alle notwendigen Voraussetzungen, wie Genehmigungen, Eigenmittelnachweise u.a erfüllen. Fristgerecht und vollständig eingereichte Projektblätter werden durch den LAG-Vorstand am 01. Juli 2016 mittels der Auswahlkriterien bewertet und eine Rangfolge festgelegt. In dieser Auswahlrunde stehen insgesamt 4,5 Mio. Euro aus dem Budget der LAG Elbe-Elster zur Verfügung. Die Träger der so ausgewählten Projekte werden aufgefordert bis 15. August 2016 den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Interessenten verwenden dazu das Projektblatt und orientieren sich an den Auswahlkriterien bei der Beschreibung der Projektinhalte.

Aufruf der LAG Elbe-Elster vom 23. März 2016

Projektblatt (word)

Rückfragen richten Sie an die Regionalmanager. (23.03.2016)

Votum für 32 plus 2 Vorhaben in Elbe-Elster

Mit 32 Vorhaben von Unternehmern, Kommunen und Vereinen geht die Lokale Aktiongsruppe (LAG) Elbe-Elster in die zweite Antragsrunde im LEADER-Programm für den ländlichen Raum. Die durch den LAG-Vorstand am 28. Januar 2016 anhand der vorab veröffentlichten Wertungskriterien ausgewählten Projekte binden in Summe 3,7 Mio. Euro Fördermittel des europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER). Außerdem können zwei Vorhaben des ländlichen Wegebaus über die GAK-Förderung von Bund und Land beantragt werden. (04.02.2016)

Pressemitteilung vom 29.01.2016

Übersicht Projekte zur Antragstellung unter der Rili LEADER (28.01.2016)

Landesvorgaben reduzieren Förderantrage

Der Vorstand der LAG Elbe-Elster musste im November 2015 die Zahl der im Juli bestätigten Projekte für die Antragstellung unter LEADER von 25 auf 16 Vorhaben reduzieren. Grund dafür sind rückwirkende Änderungen der Rahmenvorgaben durch das zuständige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Landesweit haben die Lokalen Aktionsgruppen nunmehr in ihren Auswahlverfahren im LEADER-Programm auch Vorhaben für Feuerwehren und Breitensport zu berücksichtigen, die bislang über selbstständige Richtlinien gefördert wurden. Somit liegen zwölf der zur Antragstellung bereits zugelassen Projekte nicht mehr in dem für 2015 gesetzten Budgetrahmen der LAG Elbe-Elster. Mehrere Betroffene haben die Chance genutzt, ihr Vorhaben zur zweiten Auswahlrunde bis Ende November erneut einzureichen. (07.12.2015)

Presseinformation vom 07.12.2015

geänderte Projektübersicht zur LEADER-Antragstellung (13.11.2015)

Veröffentlichung des Wirtschaftsraum Schraden

Geplante Auslobung von Leistungen für das Projekt „Marketinginitiative – Die Schradenbühne“

Der Wirtschaftsraum Schraden e.V. ist Gründungsmitglied und regionaler Akteur in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster. Der Verein plant unter dem Motto „Die Schradenbühne“ die Umsetzung einer Marketinginitiative für diese Teilregion. Dazu ist die Auslobung von Leistungen im Verfahren der Freihändigen Vergabe geplant. Diese umfasst die Erarbeitung des Kommunikationskonzeptes, die Erstellung des Internetauftrittes sowie die Gestaltung und Produktion von Plakaten, Flyern und Anzeigen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Wirtschaftsraum Schraden e.V., Großenhainer Straße 25, 04932 Gröden, Tel. 035343/7620. (28.09.2015)

Auswahlrunde für LEADER-Förderung 2016

Die LAG Elbe-Elster hat die zweite Auswahlrunde für ländliche Vorhaben unter der Förderrichtlinie LEADER gestartet. Interessenten können bis 30. November 2015 ihre Projekte einreichen. Diese Auswahlrunde richtet sich an Projekte, die ab Frühjahr 2016 umgesetzt werden sollen und die bis dahin alle Voraussetzungen, z.B. Baugenehmigungen oder Eigenmittelnachweise, erfüllen. Fristgerecht und vollständig eingereichte Projektblätter werden durch den LAG-Vorstand bis Ende Januar 2016 anhand der Auswahlkriterien bewertet und eine Rangfolge festgelegt. Die Träger der ausgewählten Projekte werden danach aufgefordert bis 15. März 2016 den Förderantrag bei der Förderstelle einzureichen.

Für Beratungen stehen Ihnen die Regionalmanager zur Verfügung. (07.09.2015)

25 Projekte für LEADER-Förderung bestätigt

Mit 25 Vorhaben von Unternehmen, Kommunen und Vereinen geht die LAG Elbe-Elster in die erste Antragstellung im LEADER-Programm für die neue EU-Förderperiode. Der Vorstand hat am 01. Juli die erste Auswahlrunde für Projekte durchgeführt, die für die Antragstellung zugelassen werden. Dazu wurden die zum 20. Mai eingegangenen 55 Vorhaben anhand der Auswahlkriterien bewertet. Alle bestätigten Vorhaben liegen im Rahmen des ausgelobten Förderbudgets der Region und binden ca. 2,6 Mio. Euro Fördermittel aus dem europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER). Die Projektträger sind jetzt aufgefordert, bis 15. August 2015 den Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einzureichen. Der Vorstand hat außerdem drei Breitensport-Vorhaben in Bad Liebenwerda, Hirschfeld und Schlieben mit ca. 600.000 Euro Förderung zur Antragstellung im Programm Goldener Plan Brandenburg bestätigt.

Vorhaben, die diesmal noch keinen Erfolg hatten, können sich mit neuen Projekten zum zweiten Förderaufruf zum Stichtag 30. November 2015 wieder bewerben. Der Aufruf wird im September veröffentlicht. (02.07.2015)

Großes Interesse am ersten Projekt-Aufruf

Bis zum 20. Mai haben Interessenten aus der Region mehr als 50 Vorhaben zum ersten Projektaufruf der LAG Elbe-Elster für eine LEADER-Förderung eingereicht. Dahinter stehen ca. 12 Mio. Euro Projektkosten und ca. 8,2 Mio. Euro beantragter Fördermittel. Der Aufruf richtete sich an Vorhaben, die im Herbst 2015 starten können. Im Auswahlverfahren werden alle fristgerecht und vollständig eingereichten Projektblätter berücksichtigt. Die Bewertung und Festlegung der Rangfolge der Projekte erfolgen anhand der vorab veröffentlichten Auswahlkriterien innerhalb des jährlich festgesetzten Budgetrahmens der Region. Dieser beträgt im Jahr 2015 max. 1,5 Mio. Euro Fördermittel. Die Entscheidung zur Förderauswahl fällt der Vorstand der LAG Elbe-Elster am 01. Juli 2015. Die Träger werden danach zur Einreichung ihrer Antragsunterlagen bei der Förderbehörde aufgefordert. (29.05.2015)

Pressemitteilung vom 29.05.2015