Mit öffentlichen Fördermitteln unterstützte Träger von Projekten müssen als private und öffentliche Auftraggeber die geltenden Vergabevorschriften vor Beauftragung von Bau-, Planungs- und Architekten-, Dienst- und Lieferleistungen einhalten. Wichtige Aussagen dazu finden Sie im Förderbescheid sowie im Vergabeleitfaden.
- Vergabeleitfaden für private und oeffentliche Antragsteller bei ELER-Förderprojekten (Stand_01/2022)
Vergabeberatung für private und öffentliche Auftraggeber in ELER-Förderprojekten in Brandenburg:
Ihre Fragen zum Vergaberecht richten Sie bis zum Ende der laufenden Förderperiode (31.12.2023) an:
Dr. Peter Braun, LL.M. (Wales)
Partner, Rechtsanwalt
Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
Telefon: 030 26473-850
peter.braun@dentons.com
Prüfen Sie, ob Sie als „öffentlicher Auftraggeber“ gelten (§§ 98, 99 GWB)
Als öffentliche Auftraggeber werden bewertet:
- Gemeinden, Gemeindeverbände (Landkreise)
- Kirchen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- private Förderempfänger, wenn a) der Gesamtauftragswert größer 100.000 Euro (netto) und b) der Fördersatz größer 50% (z.B. Vereine mit 75%-Förderung!) ist oder wenn der private/gemeinnützige Träger im „Allgemeininteresse handelt“ und „überwiegend Einnahmen aus öffentlicher Hand bezieht“.
Prüfen Sie die Binnenmarktrelevanz Ihres Vorhabens
Wenn der Förderempfänger ein öffentlicher Auftraggeber ist (oben), muss dieser die sogenannte Binnenmarktrelevanz beachten (Nachweis der Transparenz und Gleichbehandlung). Ab einem Auftragswert von 5.000 Euro muss die Binnenmarktrelevanz nachgewiesen werden. Dazu müssen Sie bis 14 Tage vor dem Einholen von Angeboten die Vergabeabsicht auf der Internetseite des Förderempfängers (§ 30 KomHKV) oder der Vergabeplattform Brandenburg veröffentlichen.
Planungsleistungen
Die Anerkennung von Planungsleistungen als förderfähige Ausgaben im Förderantrag ist nur möglich, wenn vorab die Auswahl eines Planers im Leistungs- bzw. Preiswettbewerb durchgeführt wird. Bei öffentlichen Auftraggebern ist auch hier die Binnenmarktrelevanz zu beachten!
Sonstige Hinweise
Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens anhand des Förderbescheids sind für alle Ausgaben ab 500,- Euro Auftragswert vor Beauftragung mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Diese sind bei der Förderstelle einzureichen.
Für Fragen steht Ihnen auch das Regionalmanagement zur Verfügung.