Nach positiver Bewertung im Auswahlverfahren der LAG Elbe-Elster werden die Projektträger schriftlich aufgefordert, ihren Förderantrag in der benannten Frist bei der zuständigen Förderstelle einzureichen:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), 15926 Luckau, Karl-Marx-Straße 21. Kontakt: Frau Simone Schökel (Leiterin Regionalstelle), Tel. (03544) 4031-66, e-Mail: simone.schoekel@lelf.brandenburg.de
Verwenden Sie bitte das zutreffende Antragsformular und fügen relevante Anlagen bei. Achten Sie auf vollständige Unterlagen, wie etwa Eigenmittelnachweis, Baugenehmigung, sonstige Genehmigungen und Stellungnahmen Dritter, Eigenerklärungen etc. (siehe unten).
- Antragsformular für LEADER-Vorhaben (Nr. 2.1-2.4; 12/20) /bearbeitbar
- Antragsformular für GAK-Vorhaben (Nr. 2.5; 12/21) / bearbeitbar
Weitere Informationen zum Förderantrag und zum Verfahren finden Sie hier auf der Internetseite des MLUK, Land Brandenburg.
Beachten Sie folgende Dokumente und fügen Sie – soweit erforderlich – ausgefüllte Formulare dem Förderantrag bei.
Merkblätter zum Förderantrag
- Merkblatt Gemeinnützigkeit
- Merkblatt Gestaltung ländlicher Orte
- Merkblatt Regionale Wirtschaft
- Merkblatt touristische Vorhaben
- Merkblatt Verwaltungskosten
- Merkblatt_Kleine Lokale Initiativen (KLI, 10/2019)
- Merkblatt Förderung investiver Vorhaben von Feuerwehren
- Merkblatt Förderung investiver Vorhaben des Breitensports
Formulare für Anlagen zum Förderantrag
- Vorlage Rentabilitätsvorschau für wirtschaftliche Vorhaben
- Anlage Erklärung Ländlicher Wegebau
- ANBest-EU_ELER(für private Antragsteller, Anlagen Pkt. 6 im Antrag)
- Anlage Erklärung zur Klassifizierung von Beherbergungsbetrieben
- Anlage Erklärung Hausbank 2015 (für Kommunen verpflichtend!)
- Anlage Erklärung_Unternehmen in Schwierigkeiten
- Vorlage Kostenberechnung nach DIN_276 (Anlage Pkt. 6 im Antrag)
Beachten Sie bitte die Bestimmungen im Vergabeleitfaden für Fördervorhaben unter ELER, insbesondere zu Voraussetzungen der Anerkennung von Planungsleistungen.
Es gilt die aktuelle Förderrichtlinie LEADER (Stand 17.12.2020) in Verbindung mit dem dritten Änderungserlass (17.12.2020).