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Förderung

LEADER-Förderung

Hier informieren wir zu aktuellen Förderaufrufen der LAG Elbe-Elster für Projekte im LEADER-Programm. Die erste Auswahlrunde wurde Ende November 2023 beendet. Ausgewählte Vorhaben sind unter -> Förderung -> Auswahlergebnisse dokumentiert. -> mehr Infos … 

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Neuer Förderaufruf bis 30. September 2024!

Die Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster (LAG) hat die zweite Auswahlrunde für eine LEADER-Förderung in der EU-Förderperiode 2023-2027 gestartet. Interessenten reichen dazu ihre Projektbewerbung bis 30. September 2024 per E-Mail: info@lag-elbe-elster.de oder per Post ein. Unterstützt werden Vorhaben von kleineren Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen und Vereinen. Die mit Projekten geplanten Investitionen oder sonstige Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region Elbe-Elster befördern.

In dieser aktuellen Auswahlrunde stehen dafür 4,0 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) zur Verfügung.

Die für eine Förderung im Gebiet der LAG Elbe-Elster beabsichtigten investiven oder nicht-investiven Vorhaben müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Die Frist zum Einreichen von Projektvorschlägen läuft bis spätestens 30. September 2024. Die aktuelle Auswahlrunde richtet sich an Projekte und Projektträger, die im Jahr 2025 starten können. Interessenten reichen bis zum oben genannten Stichtag das ausgefüllte Projektblatt in der Geschäftsstelle der LAG Elbe-Elster in Finsterwalde ein. Das Formular ist mit den sonstigen Unterlagen zum Förderaufruf unter diesem Beitrag abrufbar. Alle fristgerecht und vollständig eingereichten Projektblätter werden am 28. November 2024 vom LAG-Vorstand anhand der veröffentlichten Wertungskriterien bewertet und daraufhin eine Rangfolge festgelegt. Der LAG-Vorstand behält sich vor, das eingesetzte Förderbudget um den Betrag zu erweitern, der notwendig wird, um das erste nicht ausgewählte Vorhaben der Rangliste zu berücksichtigen.

Die Träger der so ausgewählten Vorhaben werden danach aufgefordert bis spätestens 28. Mai 2025 ihren digitalen Förderantrag samt Anlagen bei der zuständigen Förderstelle, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF, Regionalstelle Luckau) einzureichen. (18.07.2024)

Formulare und Informationen zum aktuellen Förderaufruf:

240717 Aufruf Auswahlrunde Nr2 LAGEE_2023-2027_webHerunterladen

240717 Projektblatt LAGEE 2023-2027 (07/24, doc)Herunterladen

240717 Projektblatt LAGEE 2023-2027 (07/24 pdf)Herunterladen

Anlage1_Bewertungs-Matrix LAGEE (17.07.24)Herunterladen

Anlage2 Verfahren Projektauswahl LAGEE_(06/23)Herunterladen

Anlage3 Karte Foerdergebietskulisse LAGEE 2023-2027Herunterladen

Anlage4 Zielsystem LAGEE RES 2023-2027Herunterladen

AnhangD Foerdersaetze LAGEE RES2023ff (06/23)Herunterladen

Anhang_Informationsblatt Anwendung Einheitskosten (2023)Herunterladen

Informationen zu Auswahlverfahren, Fördermöglichkeiten, Anforderungen oder Förderkonditionen erhalten Sie von unseren Regionalmanagern Sven Guntermann (Tel. 03531/797089) und Thomas Wude (Tel. 0173/6147540) sowie per E-Mail: RM@lag-elbe-elster.de oder Info@lag-elbe-elster.de. (18.07.2024)


Informationen zur LEADER-Förderung 

Mit dem LEADER-Programm werden Vorhaben im Gebiet der LAG Elbe-Elster unterstützt, die vor Ort die Lebensqualität verbessern oder neue Perspektiven für Beschäftigung und Einkommen schaffen. Grundlage hierfür ist die aktuelle Förderrichtlinie LEADER des Lanes Brandenburg. Für die konkrete Förderung (Fördersatz, Förderhöhe) gelten die Förderkonditionen der LAG Elbe-Elster (siehe oben Anhang D).

Gefördert werden öffentliche und private Projekte, die das Erreichen der Ziele in der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LAG Elbe-Elster unterstützen, so insbesondere

  • die regionale Wirtschaft stärken
  • öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern
  • ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern
  • die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern
  • das Kulturerbe erhalten
  • die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen
  • die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken und
  • das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.

Unterstützt werden Investitionen für Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Ausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen zur Schulung und Information der Menschen in der Region und ihrer Beteiligung bei gemeindlichen Planungen.  

Wenn Sie auch eine Förderung von Planungs- und Architektenleistungen beabsichtigten, müssen Sie vor der Vergabe von Aufträgen einen Preis- bzw. Leistungswettbewerb durchführen. Diese sind der Förderstelle gegenüber nachzuweisen. Planungskosten sind bei investiven Vorhaben bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten förderfähig.

(Foto: Elbe-Elster auch heute landwirtschaftlich geprägt; TV EE)