Die LAG Elbe-Elster hat die nächste Auswahlrunde für kleinere Vorhaben von örtlichen Initiativen gestartet. Interessenten reichen ihre Projekte bis zum 20. Februar 2025 ein, die im Jahr 2025 umgesetzt werden können.
Gefördert wird das Engagement von Initiativen und Vereinen in den Orten durch Unterstützung kleiner investiver und nicht-investiver Projekte. Die inhaltliche Ausrichtung der Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und das Miteinander vor Ort unterstützen. Bewerben können sich Initiativen von natürlichen Personen, Vereine, Verbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Unternehmen sind hier nicht antragsberechtigt!
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 2.200,00 Euro (Bagatellgrenze) und können maximal 25.000,00 Euro (Höchstgrenze) betragen. Es wird ein Förderzuschuss von 90% der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt, höchstens aber 20.000,00 Euro pro Vorhaben. Die Eigenanteile von mindestens 10% sind als unbare Eigenleistungen bzw. anteilig ergänzt durch bare Mittel zu erbringen. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, so etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und das Beschaffen von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte, wie Veranstaltungen (Kultur, außerschulische Bildung u.a.) entsprechend der Ziele des „Regionalbudgets“. Nicht gefördert werden Aufwendungen bzw. Ausgaben für Catering / Beköstigung, Reisekosten und Verwaltungskosten wie Telefon, Porto u.ä.
Für die Auswahlrunde „Regionalbudget 2025“ stehen 180.000 Euro Fördermittel bereit. Der LAG-Vorstand behält sich vor, das eingesetzte Förderbudget um jenen Betrag zu erweitern, der notwendig wird, um das erste nicht auswählbare Vorhaben der Auswahlrangliste berücksichtigen zu können. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgen vollständig über die LAG Elbe-Elster.
Interessenten reichen Ihr Projektblatt „Regionalbudget“ mit dem zugehörigen Kosten- und Finanzierungsplan bis spätestens 20. Februar 2025 bei der LAG-Geschäftsstelle ein.
Der LAG-Vorstand bewertet alle fristgerecht und vollständig eingereichten Bewerbungen anhand der hier veröffentlichten Wertungskriterien und entscheidet am 10. April 2025, welche Projekte bei der Umsetzung gefördert werden. (29.11.2024, Foto: KLI-Vorhaben AG Historisches Feld in Kolochau / LAG Elbe-Elster)