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Förderung

LEADER-Förderung

Hier informieren wir zu aktuellen Förderaufrufen der LAG Elbe-Elster für Projekte im LEADER-Programm. Die erste Auswahlrunde wurde Ende November 2023 beendet. Ausgewählte Vorhaben sind unter -> Förderung -> Auswahlergebnisse dokumentiert. -> mehr Infos … 

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Förderaufruf bis 30. September 2023 beendet!

Die Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster (LAG) hat die erste Auswahlrunde für eine LEADER-Förderung in der EU-Förderperiode 2023-2027 gestartet. Reichen Sie bitte dazu Ihre Projektbewerbung bis spätestens 30. September 2023 per E-Mail: info@lag-elbe-elster.de oder per Post an: LAG Elbe-Elster / Geschäftsstelle, Grenzstraße 33, in 03238 Finsterwalde ein. Unterstützt werden Vorhaben von kleineren Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen und Vereinen. Die mit den Projekten geplanten Investitionen oder Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region Elbe-Elster befördern.

Die LAG Elbe-Elster wurde im Dezember 2022 wiederum als Fördergebiet im LEADER-Programm des Landes Brandenburg für die neue EU-Förderperiode 2023 bis 2027 bestätigt. Damit fließen Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung in unsere Region. In dieser aktuellen Auswahlrunde stehen hierfür 3,0 Millionen Euro zur Verfügung.

Die für eine Förderung im LAG-Gebiet beabsichtigten investiven oder nicht-investiven Vorhaben müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Die Frist zum Einreichen von Projektskizzen läuft bis spätestens 30. September 2023. Diese Auswahlrunde richtet sich an Projektträger, die mit ihren Vorhaben im Jahr 2024 starten können. Interessenten reichen bis zum genannten Stichtag das ausgefüllte Projektblatt (bearbeitbare Vorlage unten) in der Geschäftsstelle der LAG Elbe-Elster ein. Verwenden Sie dazu das Projektblatt und orientieren Sie sich beim Beschreiben an den Bewertungskriterien (Anlage 1).

Aufruf Auswahlrunde Nr1_LAGEE_FP_2023-2027

Projektblatt_LAGEE 2023-2027_(Stand06-23)/ bearbeitbar

Projektblatt LAGEE 2023-2027 (Stand06-23) / pdf

Anlage1 Bewertungs-Matrix_LEADER_LAGEE_(28.06.2023)

Anlage2 Verfahren_Projektauswahl LAGEE (28.06.2023)

Anlage3 Karte Foerdergebietskulisse_Auszug_LAGEE_2023-2027

Anlage4 Zielsystem LAGEE RES2023-2027 (10/2022)

AnhangD_Fördersätze LAGEE RES2023ff (28.06.2023)

Informationsblatt zur Anwendung von Einheitskosten zur Richtlinie LEADER 2023

Informationen zum Auswahlverfahren, zu Fördermöglichkeiten, Anforderungen oder Förderkonditionen erhalten Sie von unseren Regionalmanagern Sven Guntermann (Tel. 03531/797089) und Thomas Wude (Tel. 0173/6147540) sowie per E-Mail: RM@lag-elbe-elster.de oder Info@lag-elbe-elster.de. (03.07.2023)


Informationen zur LEADER-Förderung 

Mit dem LEADER-Programm werden Vorhaben im Gebiet der LAG Elbe-Elster unterstützt, die vor Ort die Lebensqualität verbessern oder neue Perspektiven für Beschäftigung und Einkommen schaffen. Grundlage hierfür ist die seit Juli 2023 geltene Richtlinie LEADER-ELER (Stand 06/2023). Für die konkrete Förderung (Fördersatz, maximale Förderhöhe) gelten die Förderkonditionen der LAG Elbe-Elster -> AnhangD_Fördersätze_LAGEE RES2023ff_(Stand 28.06.2023).

Gefördert werden öffentliche und private Projekte, die das Erreichen der Ziele in der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LAG Elbe-Elster unterstützen, so insbesondere

  • die regionale Wirtschaft stärken
  • öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern
  • ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern
  • die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern
  • das Kulturerbe erhalten
  • die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen
  • die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken und
  • das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.

Unterstützt werden Investitionen für Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Ausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen zur Schulung und Information der Menschen in der Region und ihrer Beteiligung bei gemeindlichen Planungen.  

Wenn Sie auch eine Förderung von Planungs- und Architektenleistungen beabsichtigten, müssen Sie vor der Vergabe von Aufträgen einen Preis- bzw. Leistungswettbewerb durchführen. Diese sind der Förderstelle gegenüber nachzuweisen. Planungskosten sind bei investiven Vorhaben bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten förderfähig.

(Foto: Elbe-Elster auch heute landwirtschaftlich geprägt; TV EE)