Hier informieren wir zu Förderaufrufen der LAG Elbe-Elster für Projekte im LEADER-Programm. Ende November 2025 wurde bereits die dritte Auswahlrunde beendet. Ausgewählte Vorhaben sind unter -> Förderung -> Auswahlergebnisse dokumentiert. -> mehr Infos …
„12 aus 36“ – neue Förderprojekte bestätigt
In der bereits dritten Auswahlrunde für eine LEADER-Förderung hatten sich bis Ende September fristgerecht 36 Projekte beworben. Alle Bewerbungen wurden anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien der LAG Elbe-Elster bewertet. Der Vorstand hat die Projektauswahl für die LEADER-Förderung im 4,0 Millionen Euro umfassenden Budgetrahmen vorgenommen. Das beabsichtigte Fördervolumen aller Bewerbungen lag diesmal bei mehr als 10 Millionen Euro.
Durchgesetzt haben sich in dieser Auswahlrunde zwei Vorhaben von Unternehmen, drei Projekte von Vereinen, ein Vorhaben eines Kirchenkreises und sechs Projekte von Kommunen. Wiederum erfreulich ist die breite regionale Streuung der ausgewählten Projekte – von Koßdorf im Südwesten über Tettau im Südosten, von Züllsdorf im äußeren Westen, über Lebusa im Norden bis nach Hohenleipisch im Osten des LAG-Gebietes. Bei den ausgewählten Vorhaben dominieren diesmal die Themen Gemeinschaft und Daseinsvorsorge.
Alle Projektträgerinnen und Projektträger müssen bis spätestens 27. Mai 2026 ihren Förderantrag im Online-Verfahren bei der Förderstelle, dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Luckau, einreichen. Die Ergebnisse aller Auswahlrunden werden unter www.lag-elbe-elster.de -> Förderung -> Auswahlergebnisse veröffentlicht.
Alle Projektträger, die nicht zum Zuge gekommen sind, können sich mit ihren bisherigen oder neuen Vorhaben bei den kommenden Auswahlverfahren erneut bewerben.
Das Regionalmanagement der LAG Elbe-Elster unterstützt dazu gern im Beratungsgespräch! (29.11.2025)
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Weitere 16 Projekte für eine LEADER-Förderung
Am 28. November 2024 hat der Vorstand der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster e.V. in seiner Sitzung in Malitschkendorf weitere 16 Projekte von Unternehmen, Vereinen und Kommunen bestätigt, die mit einer LEADER-Förderung im LAG-Gebiet unterstützt werden.
Bis Ende September hatten sich 30 Projekte in der zweiten Auswahlrunde beworben. Die eingereichten Bewerbungen wurden anhand der vorab veröffentlichten Auswahlkriterien der LAG Elbe-Elster bewertet. Der LAG-Vorstand hat die Projektauswahl für eine LEADER-Förderung im diesmal 4,0 Millionen Euro umfassenden Budgetrahmen vorgenommen. Das Förderbudget der Bewerbungen umfasste in dieser Auswahlrunde mehr als das Doppelte des ausgelobten Förderbudgets.
Durchgesetzt haben sich sechs wirtschaftliche Vorhaben, zwei Projekte von Vereinen und acht Vorhaben von Kommunen. Erfreulich ist die breite Streuung der Projekte in der Region – von Herzberg/Elster oder Langennaundorf bis nach Lichterfeld und Sorno, von Hirschfeld bis nach Freileben und Lebusa. Bei den ausgewählten Projekten dominieren die Themen Gemeinschaft / Daseinsvorsorge (9) sowie Tourismus (6). Bestätigt wurde auch ein Vorhaben eines Landwirtschaftsbetriebes.
Alle Projektträgerinnen und Projektträger müssen bis spätestens 28. Mai 2025 ihren Online-Förderantrag bei der Förderstelle, dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), einreichen. Die Ergebnisse aller Auswahlrunden werden auf der LAG-Internetseite in der Rubrik -> Förderung -> Auswahlergebnisse veröffentlicht. Projektträger, die nicht berücksichtigt wurden, können sich bei kommenden Auswahlverfahren wieder bewerben. (29.11.24)
Informationen zu Auswahlverfahren, Fördermöglichkeiten, Anforderungen oder Förderkonditionen geben Ihnen unsere Regionalmanager Sven Guntermann (Tel. 03531/797089) und Thomas Wude (Tel. 0173/6147540) oder per E-Mail: RM@lag-elbe-elster.de und Info@lag-elbe-elster.de.
Informationen zur LEADER-Förderung
Mit dem LEADER-Programm werden Vorhaben im Gebiet der LAG Elbe-Elster unterstützt, die vor Ort die Lebensqualität verbessern oder neue Perspektiven für Beschäftigung und Einkommen schaffen. Grundlage hierfür ist die aktuelle Förderrichtlinie LEADER des Lanes Brandenburg. Für die konkrete Förderung (Fördersatz, Förderhöhe) gelten die Förderkonditionen der LAG Elbe-Elster (siehe oben Anhang D).
Gefördert werden öffentliche und private Projekte, die das Erreichen der Ziele in der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LAG Elbe-Elster unterstützen, so insbesondere
- die regionale Wirtschaft stärken
- öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern
- ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern
- die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern
- das Kulturerbe erhalten
- die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen
- die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken und
- das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.
Unterstützt werden Investitionen für Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Ausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen zur Schulung und Information der Menschen in der Region und ihrer Beteiligung bei gemeindlichen Planungen.
Wenn Sie auch eine Förderung von Planungs- und Architektenleistungen beabsichtigten, müssen Sie vor der Vergabe von Aufträgen einen Preis- bzw. Leistungswettbewerb durchführen. Diese sind der Förderstelle gegenüber nachzuweisen. Planungskosten sind bei investiven Vorhaben bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten förderfähig.
(Foto: Elbe-Elster auch heute landwirtschaftlich geprägt; TV EE)


