Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte zu/r:
- Innovative, modellhafte Vorhaben für die ländliche Region Elbe-Elster sowie die Zusammenarbeit mit anderen LAGn bzw. deren Partner (LEADER-Projekte),
- Vernetzung und Vermarktung land- und naturtouristischer Angebote und Dienstleistungen,
- Information und Qualifizierung (Schulungen und Seminare) zur Entwicklung des ländlichen Raumes und zur Verbesserung der Akzeptanz von Natur- und Umweltschutzzielen,
- Wirtschaftlichen Entwicklung mit Erhaltung oder Schaffung von Beschäftigung,
- Erhaltung ländlich geprägter Orte und der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur,
- überregional bedeutsame Entwicklung von ländlichen Räumen mit hohem Kultur- und Naturwert und zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Kulturerbes,
- Erhalt und Verbesserung des natürlichen Erbes.
Nicht förderfähig sind etwa:
- Landankauf
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Kauf von Lebendinventar (Tiere und einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung),
- Gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten (z.B. Baugenehmigungsverfahren),
- Erwerb mobiler Fahrzeugtechnik und Transportmittel (Einzelfallprüfung),
- Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG), nicht inventarisierpflichtiger Gegenstände und Gebrauchsgüter begrenzten Werts sowie Ersatzbeschaffungen,
- Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen (Einzelfallprüfung),
- Erwerb von Produktions- und Lieferrechten, Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Gebühren für Rechtsberatung,
- Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen,
- Mehrwertsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts.

