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Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zu/r:

  • Innovative, modellhafte Vorhaben für die ländliche Region Elbe-Elster sowie die Zusammenarbeit mit anderen LAGn bzw. deren Partner (LEADER-Projekte),
  • Vernetzung und Vermarktung land- und naturtouristischer Angebote und Dienstleistungen,
  • Information und Qualifizierung (Schulungen und Seminare) zur Entwicklung des ländlichen Raumes und zur Verbesserung der Akzeptanz von Natur- und Umweltschutzzielen,
  • Wirtschaftlichen Entwicklung mit Erhaltung oder Schaffung von Beschäftigung,
  • Erhaltung ländlich geprägter Orte und der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur,
  • überregional bedeutsame Entwicklung von ländlichen Räumen mit hohem Kultur- und Naturwert und zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Kulturerbes,
  • Erhalt und Verbesserung des natürlichen Erbes.


Nicht förderfähig sind etwa:

  • Landankauf
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Kauf von Lebendinventar (Tiere und einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung),
  • Gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten (z.B. Baugenehmigungsverfahren),
  • Erwerb mobiler Fahrzeugtechnik und Transportmittel (Einzelfallprüfung),
  • Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG), nicht inventarisierpflichtiger Gegenstände und Gebrauchsgüter begrenzten Werts sowie Ersatzbeschaffungen,
  • Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen (Einzelfallprüfung),
  • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten, Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Gebühren für Rechtsberatung,
  • Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen,
  • Mehrwertsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts.